Straftaten im Straßenverkehr
Wenn es sich in Ihrem Fall um ein strafrechtlich relevantes Vergehen oder Verbrechen handelt, stehe ich Ihnen als Berater und Verteidiger zur Seite.
Bei allen rechtlichen Fällen in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner und setze Ihre Ansprüche vor Gericht und außergerichtlich durch.
Zögern Sie nicht, die rechtliche Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Bei allen rechtlichen Fällen in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner und setze Ihre Ansprüche vor Gericht und außergerichtlich durch. Dabei helfe ich Ihnen u.a. in folgenden Themenbereichen:
Unfallabwicklung
Bußgeld
Straftaten (z. B. Unfallflucht)
Zögern Sie nicht, die rechtliche Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt
Gerd Hellmuth
Als kompetenter Ansprechpartner helfe ich Ihnen u.a. in folgenden Themenbereichen:
Unfallabwicklung
Bußgeld
Straftaten (z. B. Unfallflucht)
Zögern Sie nicht, die rechtliche Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Bei allen rechtlichen Fällen in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner und setze Ihre Ansprüche vor Gericht und außergerichtlich durch. Dabei helfe ich Ihnen u.a. in folgenden Themenbereichen:
Unfallabwicklung
Bußgeld
Straftaten (z. B. Unfallflucht)
Zögern Sie nicht, die rechtliche Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt
Gerd Hellmuth
Wenn es sich in Ihrem Fall um ein strafrechtlich relevantes Vergehen oder Verbrechen handelt, stehe ich Ihnen als Berater und Verteidiger zur Seite.
Bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall setze ich Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Unfallgegnern durch oder wende diese ab.
Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid juristisch vorgehen möchten oder Ihnen ein ordnungswidriges Handeln vorgeworfen wird, berate und vertrete ich Sie.
Rechtsanwalt Gerd Hellmuth
Ich begleite schon seit über 25 Jahren Mandanten im Verkehrsrecht. Durch meine Erfahrung kann ich mich gezielt auf Sie und Ihre rechtlichen Ansprüche fokussieren.
Neben der schnellen Abwicklung von Routinefällen zu Bußgeldern und Sachschäden stehe ich Ihnen auch bei heiklen strafrechtlichen Fällen als Experte zur Seite.
Wenn Sie keine Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Ich kümmere mich dabei um die direkte Abwicklung mit der Versicherung.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.
Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.
Sie erhalten eine umfassende Erstberatung und bei Interesse auch fortlaufend rechtliche Unterstützung.
Gerne können Sie mir auch eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück!